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Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH Hinweisgebersystem

Für uns als Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH ist es das Wichtigste, unser Geschäft mit dem höchsten Grad an Integrität zu führen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Offenheit im Umgang mit Schwächen und Fehlern ist uns sehr wichtig. Nur so können wir entsprechende Schritte ergreifen und eventuell interne Unternehmensprozesse auf den Prüfstand stellen. Voraussetzung für eine effektive Compliance sind sichere und zuverlässige Kommunikationskanäle – für Mitarbeiter und Geschäftspartner, aber auch jeden anderen Stakeholder. Compliance bedeutet, dass sich ein Unternehmen an die geltenden Regeln und Gesetze sowie interne Weisungen im Unternehmen hält. Compliance funktioniert nur, wenn sich jeder seiner individuellen Verantwortung für integres Verhalten bewusst ist. Es dient dem Schutz des Unternehmens und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ihr Hinweis ermöglicht es, Sachverhalten nachzugehen, Risiken frühzeitig aufzudecken und eventuelle Vermögens- und Reputationsschäden für die Gebäudereinigung Ziegenhirt und Dritte zu verhindern. Verstöße schaden nicht nur dem guten Ruf der Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH, sie können sogar schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beispiele für Verstöße gibt es viele, Korruption, kartellrechtliche Verstöße (z. B. Preisabsprachen) oder Verstöße gegen die geltenden Datenschutz-Richtlinien.

Wenn Sie Fehlverhalten bemerken oder einen begründeten Verdacht haben und uns dazu gerne einen Hinweis geben möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich an Ihren direkten Vorgesetzten/Ansprechpartner zu wenden. Wenn von Ihrer Seite kein direkter und offener Dialog geführt werden soll oder Sie generell anonym belieben möchten, können Sie per Schriftstück den Compliance Verstoß an folgende Anschrift richten:

Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH
Hinweisgeberschutz
Frau Ute Kimm
Ringstraße 1
58708 Menden

Die Hinweise können sowohl anonym als auch unter Nennung des Namens abgegeben werden. Je mehr Informationen Sie uns mitteilen können, desto besser können wir reagieren und Ihrem Hinweis nachgehen. Als Gedankenstütze helfen (insbesondere bei der Meldung von Verstößen oder Verdachtsfällen) die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Hinweise werden vertraulich behandelt. Gegenüber dem Hinweisgeber dulden wir keine Repressalien. Wenn wir einem Hinweis nachgehen, achten wir ebenfalls auf die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person(en).
Hinweise sollten im „gutem Glauben“ gegeben werden. D. h. der Hinweisgeber meint, die Darstellung entspreche der Wahrheit oder sei gut möglich, unabhängig davon, ob eine spätere Aufklärung diese Darstellung bestätigt oder widerlegt. Hinweise dürfen nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche oder verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben.

Verfahren für eine Meldung bei der Internen Meldestelle:

  1. Einen Hinweis auf ein Fehlverhalten geben durch einen internen oder externen Hinweisgeber
  2. Bearbeitung eines Hinweises: Prüfung, ob Meldung unter Hinweisgeberschutzgesetzt fällt, Plausibilitätsprüfung (kann das passiert sein?)
  3. Vertraulichkeit gegenüber Hinweisgeber und der in der Meldung genannten Personen. Die Identität darf nur für die Meldungen zuständigen Person bekannt sein. Ausnahmen: Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörde, aufgrund einer Anordnung in einem der Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren inkl. Verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, sämtliche anderen Ausnahmen, die in § 9 Abs.2 und 3 HinSchG genannt sind
  4. Folgemaßnahmen ergreifen
  5. Max. 3 Monate nach Eingang der Meldung über Bearbeitung/ergriffene Maßnahmen informieren
  6. Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten (§36 HinSchG)
  7. Falschmeldungen: kein Schutz bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Meldung von unrichtigen Informationen (§33 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG)

Sie ermöglichen es uns, gesetzeswidrige Handlungen frühzeitig aufzudecken, Sachverhalte genauer untersuchen zu können und möglichen weiteren Schaden zu vermeiden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Wir sind für Sie da

Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 7 - 17 Uhr und freitags von 7 - 15 Uhr. Persönlich sind wir montags bis donnerstags von 7 - 16 Uhr und freitags von 7 - 14 Uhr für Sie da. Oder senden Sie uns eine eMail.

Hauptsitz Menden:
Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH
Ringstr. 1
58708 Menden

Tel.: 02373 - 175 00 20
Fax: 02373 - 175 00 29
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Standort Dortmund:
Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH
Ardeystraße 143
44225 Dortmund

Tel.: 0231 - 58 69 34 11 und 0231 - 72 48 85 1
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